Voraussetzung für die Eintragung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft in das Firmenbuch ist die
Aufnahme in einen anerkannten
Revisionsverband, in dessen örtlichen und sachlichen Wirkungsbereich die Genossenschaft nach ihrem Sitz und dem Gegenstand ihres Unternehmens fällt. Der entsprechende Nachweis über die Aufnahme in den Revisionsverband ist durch eine schriftliche Erklärung zu erbringen (§ 24 Abs 2 GenRevG).