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A. Zugehörigkeit zu einem Revisionsverband als Voraussetzung der Eintragung einer Genossenschaft

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Firmenbucheintragung

1916
Voraussetzung für die Eintragung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft in das Firmenbuch ist die Aufnahme in einen anerkannten Revisionsverband, in dessen örtlichen und sachlichen Wirkungsbereich die Genossenschaft nach ihrem Sitz und dem Gegenstand ihres Unternehmens fällt246246Vgl Keinert in Holzhammer/Roth, Gesellschaftsrecht 292.. Der entsprechende Nachweis über die Aufnahme in den Revisionsverband ist durch eine schriftliche Erklärung zu erbringen (§ 24 Abs 2 GenRevG).

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