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B. Vertretung

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1463
Der Abschluss des Vertrags über die Stille Gesellschaft berechtigt den Stillen Gesellschafter nicht zur Vertretung nach außen213213Dies ergibt sich aus § 179 Abs 2 UGB, wonach nur der Unternehmensinhaber aus den im Betrieb geschlossenen Geschäften berechtigt oder verpflichtet wird..

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