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J. Gewinnausschüttung

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Abgrenzung Gewinnverteilung von Gewinnauszahlung

1301
Während § 167 UGB die Gewinnverteilung regelt (Ermittlung des Gewinnanspruchs), behandelt § 168 UGB die Auszahlung des auf den Kommanditisten entfallenden Gewinnanspruchs, somit den Gewinnauszahlungsanspruch 400400 Schummer, Personengesellschaften 61; Krejci in Krejci, Komm-UGB § 167 Rz 1, 3, § 168 Rz 2.. Diesbezüglich trifft das UGB von der früheren Rechtslage abweichende Anordnungen. Dabei wurde das Entnahmerecht im Vergleich zum HGB eingeschränkt.

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