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I. Ergebnisberechnung und Verteilung

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Gestaltungsfreiheit

1278
Wie bei der OG richtet sich auch bei der KG das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander zunächst nach dem Gesellschaftsvertrag; die Vorschriften über Gewinn- und Verlustberechnung und Verteilung sind bloß nachgiebiges Recht und finden nur insoweit Anwendung, als nicht durch den Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist358358Vgl hierzu auch Kastner/Doralt/Nowotny, Gesellschaftsrecht 151, die eine vertragliche Vereinbarung anraten, zB Festlegung einer festen Verzinsung der Kapitalanteile (eine solche könnte man freilich in Bezug auf den Eigenkapitalcharakter als widersinnig ansehen) oder eines Mindestgewinns für Kommanditisten..

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