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E. Erwägungen für die Rechtsformwahl

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

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Die Motive für die Wahl der Gesellschaftsform der KG in ihrer besonderen Konzeption als GmbH & Co KG divergieren im Detail je nach konkreter Ausgestaltungsform. Sehr häufig fließen steuerrechtliche Erwägungen in Verbindung mit einer sonst bei Personengesellschaften nicht erzielbaren Haftungsbeschränkung in die Rechtsformwahl mit ein226226Näher hierzu Krejci, Gesellschaftsrecht I 361, Haftungsprivileg einer Kapitalgesellschaft und steuerrechtliche Behandlung wie eine Personengesellschaft, weil nur die Gesellschafter persönlich ihren Gewinnanteil einkommensversteuern.. Ferner bildet die in der GmbH & Co KG bestehende mittelbare Fremdorganschaft einen Anreiz227227 Schummer, Personengesellschaften 70..

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