Die Motive für die Wahl der Gesellschaftsform der KG in ihrer besonderen Konzeption als GmbH & Co KG divergieren im Detail je nach konkreter Ausgestaltungsform. Sehr häufig fließen steuerrechtliche Erwägungen in Verbindung mit einer sonst bei Personengesellschaften nicht erzielbaren Haftungsbeschränkung in die Rechtsformwahl mit ein226. Ferner bildet die in der GmbH & Co KG bestehende mittelbare Fremdorganschaft einen Anreiz227.

