vorheriges Dokument
nächstes Dokument

H. Zuweisung des Liquidationsgewinns oder -verlusts

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1070
Die Zuweisung eines Liquidationsgewinns oder -verlusts richtet sich gemäß § 154 Abs 2 UGB nach der Beteiligung der Gesellschafter (§ 109 UGB). Diese Bestimmung folgt somit in Bezug auf die Ergebnisverteilung den Grundsätzen, die auch für die werbende Gesellschaft gelten. Von einer Verlusttragung ist nur der Arbeitsgesellschafter ohne Kapitalanteil ausgenommen16941694Wiederum pauschalisierend Krejci in Krejci, Komm-UGB § 154 Rz 13; Keinert, Unternehmensrecht Rz 184..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!