vorheriges Dokument
nächstes Dokument

F. Rechte und Pflichten der Liquidatoren

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Geschäftsführungsbefugnis der Liquidatoren

a) Umfang der Befugnisse
aa) Allgemeines

995
Die Geschäftsführungsbefugnis der Gesellschafter erlischt (grundsätzlich; vgl aber § 136 UGB) mit Auflösung der Gesellschaft. An ihre Stelle tritt, sofern an die Auflösung die Liquidation anschließt, die am Liquidationszweck orientierte Geschäftsführungsbefugnis der Liquidatoren. Die Liquidatoren stellen das einzige Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Gesellschaft i.L. dar15821582 Jabornegg in Jabornegg § 149 HGB Rz 2; Dellinger, Liquidation 215; U. Torggler in Straube § 149 HGB/Art 7 Nr 18 EVHGB Rz 1; OGH ecolex 1991, 623, wonach ein einzelner Gesellschafter nicht Geschäftsführungsmaßnahmen des Liquidators verhindern oder gar in seine unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsmacht eingreifen kann..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!