Mit dem Begriff der Sozialansprüche beziehungsweise Sozialverbindlichkeiten bezeichnet man jene Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft, die
aus der Mitgliedschaft resultieren. Davon zu unterscheiden sind die sogenannten
Drittansprüche respektive Drittpflichten, welche auf außermitgliedschaftlichen Vereinbarungen oder Rechtsverhältnissen beruhen.