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E. Sozialansprüche, Sozialverbindlichkeiten, Drittansprüche und actio pro socio

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Allgemeines

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Mit dem Begriff der Sozialansprüche beziehungsweise Sozialverbindlichkeiten bezeichnet man jene Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft, die aus der Mitgliedschaft resultieren. Davon zu unterscheiden sind die sogenannten Drittansprüche respektive Drittpflichten, welche auf außermitgliedschaftlichen Vereinbarungen oder Rechtsverhältnissen beruhen339339Dazu Hämmerle/Wünsch II4 218; U. Torggler/Torggler in Straube § 109 HGB Rz 12; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht4 556; Kastner/Doralt/Nowotny, Gesellschaftsrecht 84; OGH SZ 51/16..

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