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Gesellschaftsrecht: Handbuch, Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth
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M. Anmeldung zum Firmenbuch
Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth
1. Aufl
Juli 2007
Inhalt
1. Zuständiges Gericht
2. Anmeldepflicht und Anmeldungsbefugnis
3. Form der Anmeldung
4. Anzumeldende Tatsachen
5. Eintragung von Änderungen
6. Anmeldeverpflichtete und Erzwingbarkeit der Mitwirkung
7. Musterzeichnung
8. Verfahren
9. Heilung von Mängeln bei der Anmeldung durch Eintragung
1. Zuständiges Gericht
Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth
, Handbuch zum Gesellschaftsrecht (2007) Rz 288
288
Gemäß § 106 S 1 UGB ist die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Sprengel sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.
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