Gemäß § 8 Abs 3 UGB sind die Gesellschafter einer GesBR zur Eintragung der Gesellschaft als OG oder als KG verpflichtet, sofern die Gesellschaft folgende, für die Rechnungslegungspflicht maßgeblichen Schwellenwerte des § 189 UGB überschreitet:Umsatzerlöse von mehr als 400.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren oder

