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FinStrG § 33 Abs 2 lit a

54. AuflDezember 2006

2535
Abgrenzung zwischen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung und bloßer Finanzordnungswidrigkeit durch Unterlassung ordnungsgemäßer Umsatzsteuervorauszahlungen bzw Abgabe von UVA

UFS Wien 17.01.2006 FSRV/0103-W/04
Althuber Franz, UFS 238/2006

Vorsätzliche Abgabenhinterziehung, Abgrenzung Finanzordnungswidrigkeit, Unterlassung UVZ und UVA

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