Abgrenzung der abgeschlossenen Steuerhinterziehung vom Versuch: Abschluss einer versuchten Steuerhinterziehung mit der Einreichung der Steuererklärung; Rechtswidrige Aufrechterhaltung der Strafhöhe wegen Abgabenhinterziehung nach teilweiser Einstellung des Strafverfahrens; Lauf der Verjährungsfrist bei versuchter Abgabenhinterziehung durch Verletzung von Offenlegungspflichten

