Die für die Umsätze aus dem Fernmeldeverkehr bis zum 1.5.1996 statuierte USt-Freiheit erstreckte sich nicht auf solche Mehrwertdienste, die nicht in der Durchführung des öffentlichen Fernmeldeverkehrs bestanden
VwGH 19.04.2006 2001/13/0317
ÖStZ 2006/944
ÖStZB 2006/562
SWK R 81 1257/2006