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UStG 1972 § 6 Z 7

54. AuflDezember 2006

1099
Die für die Umsätze aus dem Fernmeldeverkehr bis zum 1.5.1996 statuierte USt-Freiheit erstreckte sich nicht auf solche Mehrwertdienste, die nicht in der Durchführung des öffentlichen Fernmeldeverkehrs bestanden

VwGH 19.04.2006 2001/13/0317
ÖStZ 2006/944
ÖStZB 2006/562
SWK R 81 1257/2006

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