Die Untreue ist ein „Dauerbrenner“ im Wirtschaftsstrafrecht. Das Delikt wird in der Praxis als unberechenbar, der Anwendungsbereich als wenig konkret und die Auslegung des Tatbestands als zu weitreichend empfunden. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung der letzten Jahre hat nicht dazu beigetragen, das Vertrauen in die Berechenbarkeit des Tatbestandes zu stärken. Vor allem die medial stark hervorgehobenen Causen Styrian Spirit, BAWAG und Libro waren für das Potenzial des Tatbestandes richtungsweisend. Der Katalog wird durch die Gerichte allerdings laufend erweitert. In den letzten Jahren seit der Reform des § 153 StGB durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (StRÄG 2015) haben ua die allseits bekannten Salzburger Swap-Entscheidungen I und II sowie die Entscheidungen um die Causa BUWOG (nicht rechtskräftig) die Reihen der Untreueverurteilungen weiter verstärkt.

