4.2.3.1 Konzept und Dogmatik
Objektiv-rechtliche Schutzpflichten sind – im Gegensatz zu jenen aus dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter1372 – gesetzliche Pflichten.1373 Welser hat ua im Anschluss an Koziol1374 sowie an die deutsche Lehre1375 dem Konzept objektiv-rechtlicher Schutzpflichten gegenüber Dritten in Österreich zum Durchbruch verholfen.1376 Auch der OGH hat im Anschluss an diese Strömung den Schutz Dritter vielfach mit objektiv-rechtlichen Schutzpflichten begründet.1377 Die Voraussetzungen für die Annahme objektiv-rechtlicher Schutzpflichten überschneiden sich teilweise mit jenen für die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Auf der anderen Seite bestehen jedoch aufgrund der dogmatisch unterschiedlichen Konzeption erhebliche Unterschiede, insbesondere im Bereich der Haftung für fehlerhafte Expertise. Aus diesem Grund werden in diesem Abschnitt zuerst die dogmatischen Grundlagen und erst danach die Voraussetzungen für die Annahme objektiv-rechtlicher Schutzpflichten erörtert.