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4.2.1 Typische Fallgestaltungen

1. AuflSeptember 2018

Ausgangspunkt der Entwicklung des (ursprünglich durchwegs als vertraglich bezeichneten) Drittschutzes waren jene Fälle, in denen die körperliche Integrität Dritter im Nahebereich des unmittelbaren Leistungsempfängers gefährdet war.12771277 Vgl Canaris, JZ 1965, 1965. Auch im Hinblick auf die Anzahl der Fälle ist diese Fallgruppe heute noch die wichtigste.12781278 Reischauer in Rummel, ABGB II/2a3 § 1295 ABGB Rz 30p.

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