Ausgangspunkt der Entwicklung des (ursprünglich durchwegs als vertraglich bezeichneten) Drittschutzes waren jene Fälle, in denen die körperliche Integrität Dritter im Nahebereich des unmittelbaren Leistungsempfängers gefährdet war.1277 Auch im Hinblick auf die Anzahl der Fälle ist diese Fallgruppe heute noch die wichtigste.1278