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2.3 Möglichkeiten der dogmatischen Einordnung von Krisenwarnpflichten

1. AuflSeptember 2018

Aufklärungs- und Warnpflichten sind Teil eines jeden Schuldverhältnisses.385385 Welser, Haftung 33. Sie treten in Form unterschiedlicher Pflichtentypen in Erscheinung, nämlich als Hauptleistungspflichten, als Nebenleistungspflichten oder als Schutzpflichten. Diese Typisierung knüpft an die Funktion einer Pflicht im Schuldverhältnis (Äquivalenzinteresse versus Integritätsinteresse) an.386386 Dazu sogleich in den Abschnitten 2.3.1, 2.3.2 und 2.3.3. Sofern Krisenwarnpflichten nicht ausdrücklich vereinbart werden, ist einerseits ihre Einordnung in die vorgenannten Kategorien nicht immer einfach. Die nachfolgenden Ausführungen sollen für diese Problemstellung Lösungsvorschläge anbieten.

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