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B-VG § 50

51. AuflDezember 2003

1686
Sammelgesetze - „das Kind beim Namen nennen“ ; Die wahren - letzlich gar nicht zielführenden - Hintergründe für Sammelgesetze

Arnold Wolf-Dieter, SWK T 173 1077/2003

Sammelgesetze, Hintergründe

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