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B-VG § 49

51. AuflDezember 2003

1685
Grenzen einer Druckfehlerberichtigung; die Zulassung der Berichtigung von Fehlern, die dem kundgemachten Gesetz einen vom zugrunde liegenden Gesetzesbeschluss abweichenden materiellen Inhalt geben, durch ein einfaches Gesetz bedarf einer verfassungsgesetzlichen Grundlage

VfGH 13.03.2003, G 368/02
ÖJZ 2003/574

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