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EStG 1988 § 102 Abs 2 Z 2

51. AuflDezember 2003

836
Bei Vermächtniszahlungen, die einem im Ausland ansässigen, beschränkt Steuerpflichtigen aufgrund einer letztwilligen Verfügung als Einkünfte aus einer inländischen Kapitalbeteiligung zufließen, liegt ein ausreichender Bezug zum Inland und damit die Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben vor

VwGH 24.09.2003, 2000/13/0188
FJ 416/2003

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