Bei Vermächtniszahlungen, die einem im Ausland ansässigen, beschränkt Steuerpflichtigen aufgrund einer letztwilligen Verfügung als Einkünfte aus einer inländischen Kapitalbeteiligung zufließen, liegt ein ausreichender Bezug zum Inland und damit die Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben vor
VwGH 24.09.2003, 2000/13/0188
FJ 416/2003

