Bei Einkünften iSd § 21 Abs 2 KStG 1988 einer gemeinnützigen Bauvereinigung kann die Kapitalertragsteuer trotz fehlender unbeschränkter Steuerpflicht nicht im Veranlagungsweg erstattet werden
VwGH 27.03.2002, 96/13/0073
ARD 5392/21/2003
Kapitalertragsteuer, Beschränkt steuerpflichtige Bauvereinigung, Nichterstattung im Veranlagungsweg

