Ausübung einer Landwirtschaft mit landwirtschaftlicher Urproduktion (das Ziehen von Setzlingen) als Nebenleistung für angebotene gewerbliche Dienstleistungen (Übernahme von Aufforstungsarbeiten führt nicht zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft)
VwGH 27.11.2001, 97/14/0135
ARD 5405/18/2003