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EStG 1988 § 21 Abs 1 Z 1

51. AuflDezember 2003

540
Ausübung einer Landwirtschaft mit landwirtschaftlicher Urproduktion (das Ziehen von Setzlingen) als Nebenleistung für angebotene gewerbliche Dienstleistungen (Übernahme von Aufforstungsarbeiten führt nicht zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft)

VwGH 27.11.2001, 97/14/0135
ARD 5405/18/2003

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