Die Gesetzesmaterialien zum Steuerreformgesetz 2005, mit welchem die Gruppenbesteuerung in das österr Körperschaftsteuerrecht eingeführt und die bisherige Organschaftsregelung des § 9 KStG abgelöst wurde,1) erläutern den Kerngedanken der neu eingeführten Gruppenbesteuerung damit, dass durch die Neuregelung das Zusammenfassen der steuerlichen Ergebnisse finanziell verbundener Körperschaften bei einem Gruppenträger ohne Verschmelzungen und ohne die Hemmnisse des Erfordernisses einer wirtschaftlichen und organisatorischen Unter-/Überordnung - wie sie für die bisherige Organschaftsregelung gelten - ermöglicht werden solle. Der Ergebnisabführungsvertrag, wie er nach der aus dem Beginn des vorigen Jahrhunderts stammenden Organschaftsregelung erforderlich war, solle entfallen. Das Konzept der Gruppenbesteuerung gehe jeweils von einer Ergebnisvereinigung zweier unmittelbar verbundener Körperschaften aus. Die Gruppenbesteuerung solle auch grenzüberschreitend wirksam werden. Insgesamt solle Österreich im Steuerwettbewerb der Staaten durch Einführung der Gruppenbesteuerung einen Vorteil erreichen.2)

