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12. Körperschaftsteuervorauszahlungen und Mindeststeuer

Wiesner/Kirchmayr/Mayr2. AuflDezember 2008

§ 26c Z 5 KStG (Körperschaftsteuervorauszahlungen):

5. Sind die Verhältnisse des Kalenderjahres 2004 oder eines früheren Kalenderjahres für die Festsetzung einer Vorauszahlung für das Kalenderjahr 2005 oder eines späteren Kalenderjahres maßgeblich oder sind Vorauszahlungen für diese Zeiträume vor dem In-Kraft-Treten dieser Bestimmung erstmalig festgesetzt worden, gilt Folgendes:

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