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8. Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe (Gruppenantrag)

Wiesner/Kirchmayr/Mayr2. AuflDezember 2008

§ 9 Abs. 8 KStG

(8) Die Gruppenbesteuerung erstreckt sich auf den Gruppenträger und die Gruppenmitglieder, die in einem schriftlichen Gruppenantrag genannt sind. Dabei gilt Folgendes:

Der Gruppenantrag ist von den gesetzlichen Vertretern des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften zu unterfertigen.

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