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Tod des Arbeitgebers bzw des Arbeitnehmers

27. AuflJänner 2025

1. Tod des Arbeitgebers

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Zum Tod des Arbeitgebers siehe ausführlich Lindmayr, Arbeitsrechtliche Folgen beim Tod des Arbeitgebers, ARD 6793/4/2022.

Der Tod des Arbeitgebers beendet (bzw berührt) das Dienstverhältnis grundsätzlich nicht.

Ist der Arbeitgeber eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), hat der Tod eines Gesellschafters überhaupt keinen Einfluss auf das Dienstverhältnis.

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