1. Tod des Arbeitgebers
Zum Tod des Arbeitgebers siehe ausführlich Lindmayr, Arbeitsrechtliche Folgen beim Tod des Arbeitgebers, ARD 6793/4/2022.Der Tod des Arbeitgebers beendet (bzw berührt) das Dienstverhältnis grundsätzlich nicht.
Ist der Arbeitgeber eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), hat der Tod eines Gesellschafters überhaupt keinen Einfluss auf das Dienstverhältnis.

