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Lohndumping, Sozialdumping

27. AuflJänner 2025

1. Lohndumping – Entgeltbegriff

1.1. Allgemein

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Lohn- und Sozialdumping ist eine sozialpolitisch unerwünschte Erscheinung, die nicht nur Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung vorenthält, sondern auch einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen untergräbt. Mit 1. 5. 2011 wurden erstmals zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping gesetzlich verankert. In der Folge kam es zu weiteren Verschärfungen. Die Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping waren für Sachverhalte, die sich bis zum 31. 12. 2016 ereignen, insbesondere im AVRAG zu finden. Mit BGBl I 2016/44 (ARD 6503/16/2016) wurde ein formal neues Gesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), mit einer klareren und übersichtlicheren Struktur geschaffen. Das LSD-BG trat mit 1. 1. 2017 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. 12. 2016 ereignen. Seither gab es bereits einige Novellen.

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