Bei einem
vorzeitigen Austritt handelt es sich um eine Form der Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann diese Erklärung ausdrücklich abgeben oder ein eindeutiges (konkludentes) Verhalten setzen, das an seinem Beendigungswillen keine Zweifel lässt. Bei der Beurteilung einer Handlung auf ihre konkludente Aussage ist größte Vorsicht geboten, weil die Gefahr besteht, dass dem Handelnden Äußerungen unterstellt werden, die nicht in seinem Sinn sind (vgl
Lindmayr, Ein häufiger Fehler: Der unterstellte schlüssige Austritt, ARD 6452/5/2015).