(§§ 34, 35 EStG)
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die das steuerpflichtige Einkommen vermindern, aber im Gegensatz zu Betriebsausgaben und Werbungskosten nicht mit der Einkünfteerzielung direkt zusammenhängen. Bestimmte Aufwendungen und Ausgaben sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Letzteres ist dann der Fall, wenn der individuelle Selbstbehalt überschritten wird. Bei bestimmten außergewöhnlichen Belastungen (insb bei Behinderungen) ist kein Selbstbehalt zu berücksichtigen.

