vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufrechnung im aufrechten Arbeitsverhältnis

27. AuflJänner 2025

112
Unter Aufrechnung (Kompensation) versteht man die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung, dabei werden beide Forderungen wechselseitig getilgt. Im Fall der Aufrechnung sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Schuldner und Gläubiger zugleich. Durch eine Aufrechnung ersparen sich die Parteien des Arbeitsvertrages die Exekutionsführung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte