Wie eine Arbeitsstätte (§ 19 ASchG) ausgestaltet sein muss, um den
arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften in Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers zu entsprechen, wird in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) geregelt. Auf EU-Ebene finden sich Erläuterungen zu den Mindestvorschriften in Arbeitsstätten in der
Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. 11. 1989 [über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten].