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Abschreibungen

26. AuflJänner 2024

1. Absetzung für Abnutzung (AfA)

1.1. Lineare AfA
35

(§ 7 Abs 1 EStG)

Bei Wirtschaftsgütern, die einer Abnutzung unterliegen, kann der dadurch bedingte Wertverlust in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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