Vrba/Maurer in Vrba (Hrsg), Schadenersatz in der Praxis (51. Lfg 2024) Schadensteilung bei mehreren Schädigern Rz 11
Haften dem Geschädigten mehrere Schädiger, so stellt sich die Frage, in welchem Umfang jeder Einzelne herangezogen werden kann. Die Grundsätze dafür wurden in 2 Ob 24/16t und 2 Ob 103/17m dargestellt: