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III. Ersatzpflichtige (Vrba/Maurer)

Vrba/Maurer53. LfgDezember 2025

 

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Besteht kein relevanter internationaler Bezug oder wird auf das österreichische Recht verwiesen, kann eine Haftung nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Normen des ABGB oder den speziellen des EKHG oder des VOEG bestehen.

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