Vrba/Maurer in Vrba (Hrsg), Schadenersatz in der Praxis (53. Lfg 2025) Ersatzpflichtige Rz 11
Besteht kein relevanter internationaler Bezug oder wird auf das österreichische Recht verwiesen, kann eine Haftung nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Normen des ABGB oder den speziellen des EKHG oder des VOEG bestehen.