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4. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Todes eines der Vertragspartner

Engelbrecht45. LfgApril 2025

Relevante Gesetzesbestimmungen: § 24 AngG, § 83 GewO 1859, § 14 Abs 2 BAG, § 23 GAngG, § 30 Abs 1 VBG, § 24 HausbG

4.1. Der Tod des Arbeitgebers

Tod

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Der Tod des Arbeitgebers beendet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht.9595Wagnest, Die Auswirkungen eines Todesfalles auf das Arbeitsverhältnis, ASoK 2019, 18; OGH 19. 3. 2003, 9 ObA 28/03p, ARD 5425/10/2003; OGH 12. 7. 1977, 4 Ob 91/77, Arb 9604. Die Position des Arbeitgebers ist nämlich in der Regel nicht an eine bestimmte Person gebunden. Der Tod des Arbeitgebers beendet nur dann das Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich und unmittelbar seine Arbeitsleistung der Person des Arbeitgebers zu erbringen hat. Eine solche ausschließliche und unmittelbare Beziehung zwischen der Person des Arbeitgebers und der Person des Arbeitnehmers besteht, wenn ansonsten die Vertragserfüllung nicht möglich wäre.9696Jabornegg/Resch, Das rechtliche Schicksal von Arbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen beim Tod des Arbeitgebers, DRdA 1995, 220 (tw die Judikatur abl).

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