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2. Die Befristung des Arbeitsvertrages

Engelbrecht45. LfgApril 2025

Relevante Gesetzesbestimmungen: § 1158 ABGB, §§ 19, 21 AngG, § 16 GAngG, §§ 13, 18 BAG, § 6 APSG, § 10a MSchG, § 11 Abs 2 AÜG, §§ 4, 4a VBG, § 32 ORF-G, §§ 24, 27 TAG, § 109 UG, § 7 AuslBG, § 2b AVRAG

2.1. Der Inhalt der Befristungsvereinbarung

Befristung

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Bei der Befristung beschränken Arbeitgeber und Arbeitnehmer den zeitlichen Umfang des Vertragsverhältnisses. Arbeitsrechtliche Bestimmungen nehmen auf die Befristung ausdrücklich Bezug (§ 1158 Abs 1 ABGB, § 19 AngG, § 16 Abs 1 GAngG). Ein Arbeitsverhältnis, das für eine bestimmte Zeit vereinbart wurde, endet von selbst ohne weitere Willenserklärung der Vertragspartner.33OGH 16. 10. 2003, 8 ObA 1/03k, RdW 2004/215. Gleichwohl muss der Arbeitgeber unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen gedenke, um die Weiterbeschäftigung und damit die Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit zu verhindern.

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