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2. Der Geltungsbereich der Betriebsverfassung (Gruber-Risak)

Gruber-Risak44. LfgOktober 2024

 

Relevante Gesetzesbestimmungen: §§ 33, 36, 40 ArbVG

2.1. Der sachliche Geltungsbereich der Betriebsverfassung

Betriebsverfassung

4
Die betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen des ArbVG gelten gem § 33 Abs 1 ArbVG grundsätzlich für Betriebe aller Art. Abs 2 leg cit sieht jedoch zahlreiche Ausnahmen vor, wobei es insb um die Abgrenzung der Betriebsverfassung und der Personalvertretung geht:1010Siehe zu den Belegschaftsvertretungen außerhalb des ArbVG Floretta/Spielbüchler/Strasser, Arbeitsrecht II4 267.

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