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4. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

§ 231 Abs. 2 und 3 HGB schreibt folgende Gliederung der Rücklagenveränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung vor:

Auflösung unversteuerter Rücklagen

Auflösung von Kapitalrücklagen

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