Neben einer Revision an den VwGH steht als Rechtsschutz gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Verfügung.
Im Folgenden wird erläutert, wann eine VfGH-Beschwerde in Betracht kommt und wie diese aufgebaut sein muss.
Einleitung
Während sich das Verfahren vor dem VwGH mit 1. 1. 2014 grundlegend geändert hat, brachte die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform für das Verfahren vor dem VfGH nur geringfügige praktische Änderungen mit sich.