Die Grundsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Gemeindeabgabe, die auch von den Gemeinden eingehoben wird. Steuergegenstand ist der inländische Grundbesitz. Sie bemisst sich nach dem Einheitswert des Grundstücks unter Anwendung der im GrStG geregelten Messzahl sowie dem Hebesatz, der mit bis zu 500 % des Grundsteuermessbetrages festgesetzt werden kann.