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Vergnügungssteuer

Gemeinde- und LandesabgabenGemeindeabgabenMetlickaSeptember 2020

Die Vergnügungssteuer (Lustbarkeitsabgabe) wird auf Veranstaltungen eingehoben, gilt aber auch für das Betreiben von Spielautomaten. Die Rahmenbedingungen werden in den entsprechenden Landesgesetzen geregelt, wobei den Bundesländern und Gemeinden im § 17 Abs 3 Z 1 Finanzausgleichsgesetz iVm § 31 GSpG die Möglichkeit eingeräumt wird, eine Vergnügungssteuer auf nicht konzessionierte Glücksspiele einzuheben.

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