Reiseleistungen, die ein Unternehmer (insbesondere Reisebüros und Reiseveranstalter) als Besorger erbringt, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Margenbesteuerung. Die Margenbesteuerung ist eine Sonderregelung innerhalb des Umsatzsteuerrechts. Die Umsatzsteuer bemisst sich diesfalls nach der Differenz zwischen dem Entgelt des Leistungsempfängers und den Aufwendungen des Reiseunternehmers (Margenbesteuerung). Diese Sonderreglung ist auf die Vermittlung von Reiseleistungen nicht anwendbar.