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Land- und Forstwirtschaft – Umsatzsteuer

UmsatzsteuerSonderregelungenBerger/SteiningerMärz 2024

Die Pauschalierungsbestimmung des § 22 UStG soll für die nichtbuchführungspflichtigen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe eine Erleichterung bei der Erfüllung der umsatzsteuerrechtlichen Verpflichtungen darstellen, ohne jedoch eine materielle Entlastung herbeizuführen. § 22 UStG regelt die Besteuerung der Umsätze aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Form von Durchschnittssätzen.

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