Das in den §§ 166 bis 183 BAO normierte Beweisverfahren stellt einen Grundpfeiler im abgabenrechtlichen Ermittlungsverfahren der Abgabenbehörden (und Verwaltungsgerichte) dar.
Im Folgenden wird erläutert, welche Beweismittel ausdrücklich in der BAO genannt werden und wie diese zu verstehen sind.