Das in den §§ 166 bis 183 BAO normierte Beweisverfahren stellt einen Grundpfeiler im abgabenrechtlichen Ermittlungsverfahren der Abgabenbehörden (und Verwaltungsgerichte) dar.
Im Folgenden wird erläutert, wie ein konkretes Beweisverfahren vonstattengehen muss und welche Grundsätze des Beweisverfahrens besonders hervorzuheben sind.