In Jahren mit niedrigem Gewinn oder in Verlustjahren fällt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und vergleichbare unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften Mindestkörperschaftsteuer an.
In Jahren mit niedrigem Gewinn oder in Verlustjahren fällt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und vergleichbare unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften Mindestkörperschaftsteuer an.