Fiskalvertreter sind von ausländischen Unternehmern bevollmächtigte Personen, die im Inland die umsatzsteuerlichen Pflichten des Vollmachtgebers übernehmen. Der Fiskalvertreter übernimmt dabei alle abgabenrechtlichen Pflichten des Vertretenen. Zu unterscheiden ist zwischen der Berechtigung und der Pflicht zur Bestellung eines Fiskalvertreters.