Eine Kostenumlagevereinbarung stellt einen vertraglichen Rahmen für die Zusammenarbeit von verbundenen Unternehmen nach dem Poolkonzept zur Erreichung einer gemeinsamen Zielsetzung dar. Inhalt der Vereinbarung ist unter anderem das Übereinkommen, welcher Vertragspartner welche Beiträge leistet und welcher Teilnehmer welche Risiken zu welchen Anteilen trägt. Fremdüblichkeit ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der anteilige erwartete Nutzen eines Beteiligten dessen anteiligen Beiträgen an der Unternehmung entspricht.