Abgabenbehörden sind dazu verpflichtet, im Zuge eines Abgabenverfahrens den abgabenrelevanten Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Hierbei müssen die Abgabenbehörden die materielle Wahrheit erforschen, dh die Abgabenerhebung auf Basis jenes Sachverhalts vornehmen, wie er auch tatsächlich verwirklicht wurde. Hierbei darf sich die Finanzverwaltung nicht von einem Mehrergebnis leiten lassen, sondern muss den Sachverhalt auch zugunsten des Abgabepflichtigen würdigen.