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Gebührengesetz

Verkehrsteuern & GebührenGebührenPapst/LeitnerSeptember 2024

Das Gebührengesetz unterwirft bestimmte, taxativ aufgezählte Schriften und Amtshandlungen sowie bestimmte – ebenso taxativ aufgezählte – (beurkundete) Rechtsgeschäfte einer Gebühr. Trotz ihrer Bezeichnung als „Gebühr“ handelt es sich dabei jedoch um Steuern, für die grundsätzlich die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen der BAO gelten.

​​Systematik des GebG

Das GebG 1957 sieht zwei Arten von Gebühren vor:

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